ABGELTUNGSSTEUER: WAS SCHON SIE? WO GREIFT SIE?
Alte und neue Besteuerung von Kapitalerträgen nach Anlageklassen
Anlageklasse | Besteuerung heute | Besteuerung von 2009 an |
---|---|---|
Kapital-Lebensversicherung (klassisch oder fondsgebundene) |
Voll steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz. Zwei Ausnahmen: Abschluss vor 2005: nach 12 Jahren steuerfrei. Abschluss danach: bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und mind. 12 Jahren Laufzeit zur Hälfte steuerpflichtig. |
voll steuerpflichtig, aber nur 25 Prozent 2) Ausnahmen wie bisher. |
Private Rentenversicherung | Ertragsanteil (z.B. mit 65 Jahren 18 Prozent) ist steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz. Abweichung: Bei Ausübung Kapitalwahlrecht siehe Spalte Kapital-Lebensversicherung | wie bisher |
Riesterverträge (auch Fondssparpläne) | Renten-Auszahlung voll steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz | wie bisher |
Aktien- und Aktienfonds | Dividenden zur Hälfte steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz. Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei, davor steuerpflichtig 1). |
Dividenden und Kursgewinne mit 25 Prozent 2) steuerpflichtig. Ausnahme: Anteile wurden vor 01.01.2009 erworben. |
Anleihen und Rentenfonds | Zinsen steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz, Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei, davor steuerpflichtig 1) |
Zinsennur noch mit 25 Prozent 2). Kursgewinne jetzt mit 25 Prozent2). Ausnahme: Anteile wurden vor dem 01.01.2009 erworben. |
Immobilienfonds | Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei, Ausschüttungen je nach Inlandsanteil zum Teil steuerpflichtig, mit individuellem Steuersatz |
Mieten und Kursgewinne (Ausnahme: Anteile wurden vor 01.01.2009 erworben) mit 25 Prozent2) steuerpflichtig, Werden die Immobilien innerhalb eines Fonds 10 Jahre gehalten und dann veräußert so ist der Gewinn hieraus steuerfrei. |
Private Immobilie | Verkauf in den ersten zehn Jahren steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz, danach steuerfrei | wie bisher |
Bausparverträge | Voll steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz. | Zinsen nur noch mit 25 Prozent 2) |
Sparerfreibetrag | 750 Euro (Ledige) 1500 Euro (Verheiratete) |
Neuer Name: Sparer-Pauschbetrag 801 Euro (Ledige), 1602 Euro (Verheiratete) |
Werbungskosten | Mind. 51 Euro (Ledige) oder 102 Euro (Verheiratete), max. tatsächliche Aufwendung absetzbar. | Nicht mehr absetzbar |
1) über der Freigrenze von 512 Euro (Verheiratete 1024 Euro) | 2) plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer |